So werde ich Kunde
Die Kostenbestandteile
Der Preis für einen Fernwärme-Hausanschluss setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Kosten für den Hausanschluss an die Oberhachinger Wärme beinhalten alle Aufwendungen für den Tief-, Wege- und Leitungsbau von Ihrer Grundstücksgrenze bis ins Haus. Grundlage dafür ist die von Ihnen bestellte Heizleistung. Bis zu einer Länge von 15 Metern sind auch die Kosten enthalten, die zur Wiederherstellung (ohne Bepflanzung) erforderlich sind, wie z. B. Pflaster, Bordsteine.
Zu den Kosten der Wärmeübergabestation und der eventuell erforderlichen Umrüstung Ihrer Heizungsanlage berät Sie der fachkundige Heizungsbauer Ihres Vertrauens.
Die Hausanschlusskosten
Ab dem 01.10.2022 gelten für den Hausanschluss folgende Tarife (inkl. 19 % USt.):
Hausanschlusskosten (ohne FW-Übergabestation) | |
---|---|
bis 50 kW | 9.500,00 € |
von 51 kW bis 100 kW pro kW zzgl. | 130,90 €/kW |
ab 101 kW pro kW zzgl. | 65,45 €/kW |
Im Neubaugebiet Grünwalder Weg gilt ein separater Tarif.
Kosten bei einer Anschlusslänge von mehr als 15 Metern und bis zu einer Leistung von 100 kW zzgl. 261,80 €/m. Die Kosten bei einer Anschlusslänge von mehr als 15 Metern und ab einer Leistung von 101 kW werden mit einem individuellen Angebot ermittelt.
Grund- und Arbeitspreis der Wärmeversorgung
Der Grundpreis beinhaltet alle Kosten für die Bereitstellung der Wärme zum Heizen und für die Warmwasserbereitung an 365 Tagen im Jahr.
Grundpreis (jährlich), gültig vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 (inkl. 19 % USt.):
Anschlusswert | Grundpreis |
---|---|
bis 15 Kilowatt (kW) | 624,20 Euro/Jahr |
über 15 kW bis 100 kW je weitere kW | zzgl. 42,17 Euro/kW/Jahr |
über 100 kW je weitere kW | zzgl. 35,44 Euro/kW/Jahr |
Der Arbeitspreis ist der Preis für Ihren tatsächlichen Wärmeverbrauch in Megawattstunden (MWh), der an dem geeichten Wärmezähler in der Wärmeübergabestation abgelesen wird. Nur über den Wärmeverbrauch lassen sich Ihre bisherigen Wärmekosten korrekt mit Oberhachinger Wärme vergleichen. Es wird häufig unterschätzt und vergessen, dass mit der Oberhachinger Wärme alle Betriebskosten für Kessel, Tankanlage, Schornsteinfeger sowie Stör- und Wartungsdienst entfallen.
Arbeitspreis (je MWh), gültig vom 01.10.2024 bis 30.09.2025 (inkl. 19 % USt.):
Wärmeverbrauch | Arbeitspreis je MWh |
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bis 500 MWh/Jahr | 110,02 Euro |
jede weitere MWh ab 500 bis 2.500 MWh | 91,06 Euro |
jede weitere MWh über 2.500 MWh bis 4.000 MWh | 72,08 Euro |
jede weitere MWh über 4.000 MWh | 55,80 Euro |
Grund- und Arbeitspreis werden anhand einer Preisgleitklausel berechnet, die in Anlage 2 zum Netzanschluss- und Wärmeliefervertrag ("Preisblatt") festgehalten und Vertragsbestandteil ist. Die Berechnung der jeweils aktuellen Wärmepreise auf Basis der vom Statistischen Bundesamt jährlich neu veröffentlichten Indizes kann bei den Gemeindewerken Oberhaching eingesehen werden.
Berechnung der Preisgleitklausel
Eine ausführliche Berechnung der aktuellen Fernwärmepreise finden Sie unter folgenden Link:
Gesetzlich regulierte Ermittlung der Fernwärmepreise
Die Gemeindewerke Oberhaching als lokaler Wärmelieferant haben hohe Investitionen getätigt, um die Wärmeversorgung in Oberhaching sicherzustellen und ihre Vertragspflicht erfüllen zu können.
Die Oberhachinger Bürgerinnen und Bürger werden über Fernwärmeversorgungsverträge mit Wärme aus der Geothermieanlage versorgt. Diese Verträge sind langfristige Verträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Da der vereinbarte Preis aber nicht über die gesamte langfristige Vertragsdauer festgelegt werden kann, hat der Gesetzgeber Preisanpassungen auf einer beiderseits vereinbarten Grundlage - der sogenannten Preisgleitklausel – festgelegt. Den gesetzlichen Rahmen einer solchen Preisgleitklausel bildet der § 24 Abs. 4 der AVBFernwärmeV.
Danach müssen Preisänderungsklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV müssen eingehalten werden.
Bei der Kostenentwicklung kommen verbrauchsabhängige Kosten wie Brennstoffe und Pumpenstrom, Mess- und Abrechnungskosten sowie Material- und Personalkosten in Betracht. Auf dem Wärmemarkt treten all diejenigen Energieträger auf, die zur Beheizung von Räumen geeignet sind und untereinander austauschbar sind. Dazu gehört neben der Fernwärme die Preisentwicklung für Erdgas, Heizöl und Strom. All diese Kostenkomponenten werden über jährlich veröffentlichte, verbindliche Daten des Statistischen Bundesamtes bei der Berechnung der Preisgleitklausel berücksichtigt.
CO² Kostenrechner
Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
Mithilfe dieses Wertes wird das Gebäude in das Stufenmodell eingeordnet – eingestuft – und das maßgebliche Aufteilungsverhältnis ermittelt.
Eine Handreichung zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten mit Erläuterung der notwendigen Rechenschritte finden Sie hier:
Vertragsunterlagen
Die Vertragsunterlagen als Musterdokumente
Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben sind die Vertragsunterlagen für einen Fernwärmeanschluss und die Versorgung mit Fernwärme sehr umfangreich. Deshalb stellen wir Ihnen im folgenden Musterdokumente zur Verfügung:
Die nachfolgenden Unterlagen gelten nicht für Eigentümer im Gebiet des Bebauungsplanes „Westlich Franz-Josef-Strauß-Straße, zwischen Forstweg und Am Neuen Weg“. Hierfür gibt es gesonderte Vertragsdokumente.
Heizkostenvergleich
Bei einem angeschlossenen Gebäude kommt die Fernwärme das ganze Jahr über direkt in Ihren Haushalt, ohne dass Sie sich darum sorgen müssen. Dank der eingesetzten intelligenten Technik, effizienter Steuerung und durch quasi verlustfreie Energieübertragung ist der Einsatz von Fernwärme zugleich nachhaltig, ökologisch und wirtschaftlich.
Bei einem Neubau jedoch, oder wenn im Eigenheim das alte Heizsystem ersetzt werden muss, stellt sich oft die Frage der Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit Fernwärme.
Beim Vergleich von verschiedenen Heizsystemen sollten nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die laufenden Kosten (wie Wartung, Instandhaltung und Stromverbrauch) über die Nutzungsdauer der Anlage berücksichtigt werden.
- bei Gas- und Ölheizungen wird die Wärme durch Verbrennung erzeugt, d. h. es entstehen auch Wärmeverluste, die es in einer Wärmeübergabestation zur Geothermieversorgung nicht gibt
- erfahrungsgemäß müssen Gas- und Ölkessel im Schnitt alle 15-20 Jahre ausgetauscht werden, bei der Wärmeübergabestation besteht dieser Erneuerungsbedarf in diesem Umfang nicht
Bei den laufenden Kosten sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
- Brennstoffkosten (Aufteilung Grund- und Arbeitspreis)
- die eigenen Stromkosten der Anlage
- jährliche Instandhaltungskosten – Aufteilung in Wartung, Reinigung, Kaminkehrer, Umweltschutz-Haftpflichtversicherung für Öltank
- Abschreibungen/Zinsen
Diese Berechnungsweise wird als Vollkostenvergleich bezeichnet, der in der deutschen Norm VDI 2067 definiert ist. Dabei spielt auch die Energieeffizienz der Anlagen eine bedeutende Rolle, ähnlich wie die Haltbarkeit der Anlage. Während ein normaler Heizungskessel regelmäßig 15-20 Jahre nutzbar ist, ist unsere Fernwärmeheizung auf die Lebensdauer Ihres Hauses angelegt. Weitere Kosten fallen nicht an.
Für die Zukunft ist des Weiteren zu berücksichtigen, dass die Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen auf Grund der möglichen Einführung der CO2-Steuer deutlich teurer wird.
Die Versorgung mit Fernwärme aus regenerativer Energie ist im Vollkostenvergleich mit anderen Energieträgern wirtschaftlich und nachhaltig und außerdem umweltfreundlicher als herkömmliche Heizöl- oder Erdgasheizungen.
Heizspiegel
Der Heizspiegel bietet bundesweite Vergleichswerte für Ihre Heizkosten und Ihren Heizenergieverbrauch.
Mit dem Heizspiegel für Deutschland finden Sie schnell heraus, ob in Ihrem Haus mehr oder weniger Heizenergie verbraucht wird als in ähnlich großen Gebäuden.
Alle Informationen finden Sie hier oder über heizspiegel.de
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