Aktualisierung der Preisgleitklausel zum 01. Oktober 2022
Am 1. Dezember 2021 ist ein Kernstück der geothermischen Wärmeversorgung in Oberhaching in Betrieb gegangen. In der Raiffeisenallee wurde die Energiezentrale für die Redundanz- und Spitzenlast errichten. Mit der Fertigstellung der Anlage ändert sich somit auch die Versorgung der Oberhachinger Wärmekunden, denn neben der Redundanzversorgung durch drei Heizkessel, dienen Pufferspeicher mit insgesamt 600 Kubikmeter Heißwasser zur Überbrückung von Lastspitzen.
In Folge der Änderung der Wärmeversorgung durch die Gemeindewerke ist es verpflichtend die bisherige Preisgleitklausel zum nächsten Abrechnungszeitraum anzupassen, um den gesetzlichen Anforderungen der Ermittlung der Fernwärmepreise weiterhin Rechnung zu tragen.
Vorteile für die Kunden: Preisdämpfende Wirkung
Bei der Anpassung der Preisgleitklausel werden hauptsächlich in der Arbeitspreisformel die Komponenten leichtes Heizöl und Waldhackschnitzel durch den nationalen „Wärmepreisindex“ ersetzt. Der Wärmepreisindex setzt sich aus den Positionen „Fernwärme“, „Umlage für den Betrieb einer Gaszentralheizung“, sowie „Umlage für den Betrieb einer Ölheizung“ zusammen. Gegenüber der bisherigen Preisgleitklausel hat die Einführung des Wärmepreisindexes eine dämpfende Wirkung, da nicht die Preisänderungen einzelne Energieträger die Oberhachinger Fernwärmepreise beeinflussen, sondern die Preisänderungen durch den gesamten Wärmemarkt zukünftig berücksichtigt werden.
Die dramatischen Entwicklungen im Energiesektor kann aber auch eine ausgewogenen Preisgleitklausel nicht ohne Auswirkungen auf die Endkunden abfedern. Allerdings wird durch die verpflichtende Anpassung der Preisgleitklausel der Preisanstieg des Arbeitspreises anstelle von 53% auf 28% gedämpft.
1. Darstellung der bisherigen und zukünftigen Preisgleitklausel
Für alle Fernwärmeverträge der Gemeindewerke Oberhaching GmbH verändern sich die Preisgleitklauseln zum 01.10.2022 wie folgt:
2. Ermittlung der aktuellen Werte der Indizes
Indizes für Grund- und Arbeitspreise ab dem 01.10.2022
3. Berechnung der aktuellen Preise
4. Preisvergleich der bisherigen und zukünftigen Preisgleitklausel
Im Vergleich der bisherigen und zukünftigen Preisgleitklausel ergeben sich folgende Preise: