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Preisgleitklausel 2025

Die Gemeindewerke Oberhaching als lokaler Wärmelieferant haben hohe Investitionen getätigt, um die Wärmeversorgung in Oberhaching sicherzustellen und ihre Vertragspflicht erfüllen zu können. Bei der Kostenentwicklung kommen verbrauchsabhängige Kosten wie Brennstoffe und Pumpenstrom, Mess- und Abrechnungskosten sowie Material- und Personalkosten in Betracht.

Die Oberhachinger Bürgerinnen und Bürger werden über Fernwärmeversorgungsverträge mit Wärme aus der Geothermieanlage versorgt. Diese Verträge sind langfristige Verträge mit Laufzeiten von bis zu 10 Jahren. Da der vereinbarte Preis aber nicht über die gesamte langfristige Vertragsdauer festgelegt werden kann, hat der Gesetzgeber Preisanpassungen auf einer beiderseits vereinbarten Grundlage - der sogenannten Preisgleitklausel – festgelegt. Den gesetzlichen Rahmen einer solchen Preisgleitklausel bildet der § 24 Abs. 4 der AVBFernwärmeV.

Danach müssen Preisänderungsklauseln so ausgestaltet sein, dass sie die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen und die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen. Die Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV müssen eingehalten werden.

Bei der Kostenentwicklung kommen verbrauchsabhängige Kosten wie Brennstoffe und Pumpenstrom, Mess- und Abrechnungskosten sowie Material- und Personalkosten in Betracht. Auf dem Wärmemarkt treten all diejenigen Energieträger auf, die zur Beheizung von Räumen geeignet sind und untereinander austauschbar sind. Dazu gehört neben der Fernwärme die Preisentwicklung für Erdgas, Heizöl und Strom. All diese Kostenkomponenten werden über jährlich veröffentlichte, verbindliche Daten des Statistischen Bundesamtes bei der Berechnung der Preisgleitklausel berücksichtigt.

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Berechnung der Preisanpassung von Grund- und Arbeitspreis

Indizes für Grund- und Arbeitspreise ab dem 01.10.2026

 

Index

Straktuell

Waktuell

Iaktuell

Laktuell

Genesisdaten-bank

61241-0004

61111-0006

61241-0004

62221-0002

Lfd.-Nr.

623

-

412

-

GP-Systematik

35 11 14/15

Code CC13-77

28

Code WZ08-35

Ausprägung

(Sonderpositionen):
 Gewerbliche Produkte (1 von 99)

Verwendungszw.d.

Individualkonsums,

Sonderposistionen

(2-Steller): 
Gewerbliche Produkte

Basis

2021

2020

2021

2020

         

Juli 25

106,3

165,8

121,4

118,7

August 25

105,3

165,6

121,5

118,7

September 25

106,4

165,3

121,5

118,7

Oktober 25

107,1

165,3

121,5

118,7

November 25

107,2

165,2

121,6

118,7

Dezember 25

105,7

165,2

121,6

118,7

Januar 26

102,7

164,1

122,5

119,4

Februar 26

98,7

163,5

122,8

119,4

März 26

103,1

162,9

122,9

119,4

April 26

100,8

163,2

123,3

120,5

Mai 26

102,0

163,7

123,5

120,5

Juni 26

103,1

164,1

123,6

120,5

Durchschnitt

104,0

164,5

122,3

119,3

PGK2026

Preisangaben ab 01.10.2026

netto

brutto

Preisänderung zum Vorjahr

Arbeitspreis in €/MWh

bis 500 MWh

91,12

108,43

-2,3 %

jede weitere MWh ab 500 MWh bis 2.500 MWh

75,42  

89,75

jede weitere MWh ab 2500 MWh bis 4.000 MWh

59,70

71,04

jede weitere MWh über 4.000 MWh

46,22

55,00

Grundpreis pro Jahr in €

bis 15 kW

552,14

657,05

+1,7 %

über 15 bis 100 kW je weitere kW

37,30

44,39

über 100 kW je weitere kW

31,34

37,29