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Ladesäule für Elektroauto

E-Mobilität

Die Elektromobilität ist die Fortbewegung der Zukunft. Die Gemeindewerke unterstützen Sie schon heute mit einem vielfältigen Angebot, um Ihnen den Einstieg in eine emissionsfreie Mobilität so einfach wie möglich zu machen. Als Ihr Partner vor Ort können wir gemeinsam eine nachhaltige und saubere Mobilität in Oberhaching gestalten.

Über Ihre Möglichkeiten zum öffentlichen Laden in Oberhaching, Laden in der Tiefgarage, privatem Laden und Wissenswertes zur THG-Quoten-Prämie informieren wir Sie in den folgenden Beiträgen.

 

Öffentliches Laden in Oberhaching

Die Gemeindewerke Oberhaching bieten aktuell über das gesamte Gemeindegebiet verteilt elf Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit jeweils zwei Ladepunkten auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen an. Bei allen Stationen handelt es sich um Ladesäulen mit 2 Ladepunkten mit jeweils 22 Kilowatt Anschlussleistung und Typ-2-Anschlussdosen. Betrieben werden die Ladesäulen ausschließlich mit Ökostrom aus erneuerbaren Energieanlagen in Deutschland, den die Gemeindewerke Oberhaching liefern.

 

Die Ladestationen befinden sich an folgenden Standorten: 

  • Rathaus-Parkplatz
  • Hubertusplatz
  • S-Bahnhof Deisenhofen
  • S-Bahnhof Furth
  • Kybergstraße 2 auf dem Parkplatz Forstner
  • Forstanger - Pfarrer-Hobmair Weg
  • Parkplatz Friedhof - Pfarrweg
  • Abt-Petto-Straße - Parkplatz am Gymnasium
  • Ludwig-Thoma-Straße/Ecke Bahnhofstraße 
  • Gewerbegebiet - Bajuwarenring 
  • Pfarrer-Socher-Straße 39 - Hotel Hachinger Hof 

 

Aufgrund der hohen Nachfrage werden aktuell weitere Standorte geprüft.

 

 

 

Ladekarte Oberhaching

 

So funktioniert der Ladevorgang:

Die Abwicklung des Ladevorgangs und der Abrechnung erfolgt über die Wirelane GmbH aus München, die als Partner der GWO fungiert.
Eine Registrierung als Kunde ist über die Internetseite oder die entsprechende App von Wirelane unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passworts möglich; beide Anwendungen bieten auch eine Übersicht aller verfügbaren Ladepunkte.

•    Anmeldung über die Wirelane-App oder alternativ durch Auflegen einer RFID-Karte an dem gewünschten Ladepunkt
•    Der Ladevorgang startet
•    Zum Beenden des Ladeprozesses bitte erneut die Wirelane-App verwenden oder die RFID-Karte auflegen

Tarif für registrierte Kunden brutto
   
AC-Laden 54 ct/kWh
Grundgebühr keine
Blockiergebühr keine

Bezahlt werden kann einfach über die App, per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, über die Online-Anwendungen kann auch Einsicht in die Rechnungen genommen werden. Für nicht registrierte Kunden ist es auch möglich, den an der Ladesäule angebrachten QR-Code zu scannen und damit das Laden und die Abrechnung zu gewährleisten. Für Fragen und weitere Informationen zum Ladevorgang steht der Support von Wirelane unter www.wirelane.com oder telefonisch unter +49 (0)800 399 499 599 zur Verfügung. 

 

Die Ladesäulen gehören dem Ladeverbund Hubject an, wodurch Sie Ladekarten u.a. folgender Anbieter verwenden können:

  • EnBW Mobility
  • IONITY
  • Allego
  • Maingau Energie GmbH
  • Octopus Energy Ltd
  • has.to.be gmbh
  • Charge-On GmbH
  • chargecloud GmbH
  • chargeIT mobility GmbH
  • Charge4Europe GmbH
  • AVIA u.v.m

Zwei E-Ladesäulen in Oberhaching

 

 

Laden in der Tiefgarage/ WEG

Jede Tiefgarage, jeder Parkplatz und jeder Technikraum ist so individuell wie Sie.

In einem ersten Gespräch entwickeln wir deshalb gemeinsam die Lösung, die für Sie am besten geeignet ist. 
Anschließend werden wir mit unserer Partnerfirma einen Vororttermin durchführen, um die technischen Gegebenheiten zu klären.

Daraufhin können wir Ihnen ein konkretes Angebot erstellen. Wir bieten Ihnen sowohl Mietlösungen wie auch eine Kaufoption, da es je nach Eigentumsverhältnissen individuelle Vor- und Nachteile gibt, zu denen wir Sie gerne beraten. Handelt es sich bei dem Projekt um eine Ladelösung für eine WEG können wir gerne alle Details in einer Eigentümerversammlung vorstellen. Neben Tiefgaragen können auch oberirdische Mehrparteienparkplätze mit Ladelösungen ausgestattet werden.

 

Beratungstermin vereinbaren

 

 

Laden privat zuhause

Warum nicht einfach an einer vorhandenen Steckdose laden?

Das Laden mittels Wallboxen bietet einfach mehrere Vorteile, die eine Steckdose nicht bieten kann.

Der erste und wichtigste Grund ist, Steckdosen sind nicht auf die dauerhafte hohe Leistungsabgabe ausgelegt, deshalb stellt das Laden an einer einfachen Schuko-Steckdose ein Brandrisiko dar.

Für Wallboxen werden zum einen dickere Kabel verwendet, die höheren Strömen standhalten. Zum anderen werden Wallboxen mit zusätzlichen Schutzschaltern ausgestattet, die bei Fehlern die Anlagen schützen. Außerdem bieten Wallboxen eine deutlich höhere Ladeleistung als es mit einer Steckdose möglich wäre. Dies verkürzt die Ladezeiten bis zum Faktor 5. Z.B. dauert ein Ladevorgang, der an einer Wallbox 3 Stunden dauert an einer Steckdose 14 Stunden.

Sollte es sich bei Ihrem E-Fahrzeug um einen Firmenwagen handeln, haben Sie mit einer Wallbox den Vorteil, dass Sie bei geeigneter Wallbox alle Ladevorgänge gegenüber Arbeitgeber/Finanzamt nachweisen können.

Für die Installation einer Wallbox an einem Einzelstellplatz/Garage wenden Sie sich bitte an einen Elektrofachbetrieb. Diese finden Sie beispielsweise hier: www.elektroverband-bayern.de

 

 

 

 

E-Ladestation Wallbox

 

THG-Quoten Prämie

THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote. Diese gibt seit 2015 Mineralölunternehmen vor, wie hoch deren CO2-Einsparung ausfallen muss. Bereits 2030 müssen 25% Co2-Ersparnis erreicht werden. Zur Erfüllung der Quote dürfen seit 2022 E-Fahrzeug Halter eine vom Umweltbundesamt festgelegte pauschale CO2-Ersparnis an Mineralölkonzerne abtreten und profitieren dafür von einer Prämie.

Wie hoch ist die THG-Quoten-Prämie?

Die THG-Quoten-Prämie beträgt 2023 brutto 250,00 € 

Für Privatpersonen ist die Prämie steuerfrei.
Für Gewerbetreibende sind die Erlöse aus dem THG-Quotenhandel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbständiger Arbeit zu versteuern.

Ob die THG-Prämie versteuert werden muss, ist unter Berücksichtigung von Ihren individuellen Einkünften separat zu prüfen.
Haftungsausschluss: Diese Information stellt keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen.

Welche Fahrzeuge kann ich registrieren?

Berechtigt sind alle Halter eines rein batteriebetriebenen E-Fahrzeugs. Dies bedeutet Plugin-Hybride, sowie Wasserstoffautos sind von der Prämie ausgeschlossen. Sie können als Privatperson sowie als Firma alle auf Sie zugelassenen E-Fahrzeuge bei uns registrieren.

Berechtigt sind:   
   
E-Zweirad nur mit Vermerk „Elektro“ im Fahrzeugschein und offiziellem Kennzeichen
E-PKW reine Elektroautos
E-NFZ E-Nutzfahrzeug Klasse N1
E-Bus E-Omnibus Klasse M3
   

Wie bekomme ich die Prämie?

Als Kunde der Gemeindewerke können Sie über den folgenden Link ganz einfach Ihr E-Fahrzeug bei unserem Partner registrieren.

Nach Prüfung Ihres Anspruchs auf die THG-Quote wird Ihnen die Vergütung auf Ihrer nächsten Rechnung gutgeschrieben.

 

THG-Prämie beantragen

 

 

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