Energiemonitor
Weiterleitung zum Energiemonitor für Oberhaching von der Bayernwerk AG
© Energiemonitor Bayernwerk
Möglichkeiten zur Stromeinspeisung
Bisher EEG-geförderten Anlagen oder Neunlagen ohne EEG-Vergütung
Bestandsanlagen nach Ablauf EEG
Option 1: Volleinspeisung des Stromes
- Weiterbetrieb der Anlage
- kein Umbau der Hausinstallation notwendig
- 100 % Abnahme Stromerzeugung durch die GWO
- jährliche fixe Vergütung
Bestandsanlagen nach Ablauf EEG
Option 2: Überschusseinspeisung
- Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch
- gegebenenfalls Umbau der Hausinstallation
- Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
- jährliche fixe Vergütung
Neuanlagen 2022 ohne EEG
Überschusseinspeisung
- Belegung der größtmöglichen Dachfläche mit Photovoltaik
- Beantragung beim Netzbetreiber als Direktvermarktung (keine EEG Vergütung)
- Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
- jährliche fixe Vergütung
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der gestiegenen Marktpreise für Strom steigt die Vergütung für direkt vermarkteten Grünstrom über die aktuellen EEG-Fördersätzen hinaus. Zum Beispiel für ab Juli 2022 neu errichtete PV-Anlagen auf Hausdächern wird die gesetzliche EEG-Vergütung voraussichtlich zwischen 7,1 (bis 10 kWp) und 8,1 Cent/kWh (ab 10 KWp) betragen.
Die Gemeindewerke empfehlen bei jeder Photovoltaikanlage den erzeugten Strom in erster Linie für den Eigenverbrauch zu verwenden, denn das hat aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht die größten Vorteile. Für die aus einem Stromnetz bezogene Energie fallen neben den eigentlichen Stromkosten auch Netzentgelte, Umlagen und Abgaben zuzüglich Umsatzsteuer an. Durch die Nutzung des Eigenverbrauchs sparen Sie sich insbesondere Netzentgelte, Umlagen und Abgaben auf diese Strommengen.
Da in den vergangenen 20 Jahren unterschiedliche Hausinstallationen in Bezug auf Photovoltaikanlagen errichtet wurden, empfehlen die Gemeindewerke die Hausinstallation von vorab von einem Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen.
Für überschüssigen Strom, der nicht direkt verbraucht wird, bieten Gemeindewerke derzeit eine Einspeisevergütung von netto 8,00 ct/kWh an.
Voraussetzung für die Direktvermarktung ist ab dem 1. Januar 2023 der Einbau eines intelligenten Messystems, kurz iMSys. Beim zuständigen Netzbetreiber für Oberhaching, der Bayernwerk AG kann der Einbau beantragt werden. Zum Antrag der Bayernwerk AG. Zur Vereinfachung der Prüfung ob bereits ein iMSys bei Ihnen verbaut ist, wird die Direktvermarktung nur Kunden angeboten, welche den Zähler bereits bei den Gemeindewerken in der Belieferung haben.
Um Ihren Strom direkt an die Gemeindewerke zu verkaufen, können Sie den folgenden Stromvermarktungsvertrag abschließen.
Stromvermarktungsvertrag hier abschließen
Trotz Photovoltaikanlage, ob mit oder ohne Speicher, wird es immer wieder Zeiten geben, in welchen Strom aus dem Stromnetz bezogen wird. Die Versorgung mit diesem sogenannten Reststrombedarf ist selbstverständlich auch mit `Oberhachinger Strom` möglich. Sprechen Sie uns gerne an, um sich zum Stromlieferantenwechsel beraten zu lassen.
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