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Lokaler Strommarkt

Nachdem die 20-jährige Förderphase des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) seit 2021 nach und nach ausläuft möchten sich die Gemeindewerke als Strom-Direktvermarkter anbieten und Erzeuger und Verbraucher der Region zusammenbringen.  

Dabei werden regional produzierte Strommengen privater Photovoltaikanlagen, die nicht selbst verbraucht werden erworben. Sie werden anschließend dem ´Oberhachinger Strom´ beigefügt, um die Kunden der Gemeindewerke langfristig kostengünstiger versorgen zu können.

Nehmen Sie aktiv am Energiemarkt teil und werden Sie selbst zum Erzeuger und Verbraucher (sogenannter Prosumer)!

-> Energiemonitor Oberhaching 

Energiemonitor Bayern

© Energiemonitor Bayernwerk

Dabei ist es unerheblich, ob der Strom aus bisher EEG-geförderten Anlagen oder aus Neunlagen ohne EEG-Vergütung erzeugt wird:

Bestandsanlagen nach Ablauf EEG

Option 1: Volleinspeisung des Stromes

  • Weiterbetrieb der Anlage
  • kein Umbau der Hausinstallation notwendig
  • 100 % Abnahme Stromerzeugung durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Bestandsanlagen nach Ablauf EEG

Option 2: Überschusseinspeisung


  • Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch
  • gegebenenfalls Umbau der Hausinstallation
  • Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Neuanlagen 2022 ohne EEG

Überschusseinspeisung

  • Belegung der größtmöglichen Dachfläche mit Photovoltaik
  • Beantragung beim Netzbetreiber als Direktvermarktung (keine EEG Vergütung)
  •  Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der gestiegenen Marktpreise für Strom steigt die Vergütung für direkt vermarkteten Grünstrom über die aktuellen EEG-Fördersätzen hinaus. Zum Beispiel für ab Juli 2022 neu errichtete PV-Anlagen auf Hausdächern wird die gesetzliche EEG-Vergütung voraussichtlich zwischen 7,1 (bis 10 kWp) und 8,1 Cent/kWh (ab 10 KWp) betragen.

Die Gemeindewerke empfehlen bei jeder Photovoltaikanlage den erzeugten Strom in erster Linie für den Eigenverbrauch zu verwenden, denn das hat aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht die größten Vorteile. Für die aus einem Stromnetz bezogene Energie fallen neben den eigentlichen Stromkosten auch Netzentgelte, Umlagen und Abgaben zuzüglich Umsatzsteuer an. Durch die Nutzung des Eigenverbrauchs sparen Sie sich insbesondere Netzentgelte, Umlagen und Abgaben auf diese Strommengen. 


Da in den vergangenen 20 Jahren unterschiedliche Hausinstallationen in Bezug auf Photovoltaikanlagen errichtet wurden, empfehlen die Gemeindewerke vorab Ihre Hausinstallation von einem Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen. 

Für Ihren überschüssigen Strom, der nicht direkt verbraucht wird, bieten Gemeindewerke für den eingespeisten Strom derzeit eine Vergütung von netto 8,00 ct/kWh an. Voraussetzung für die Direktvermarktung Ihres Stromes an die Gemeindewerke ist ab dem 1. Januar 2023 der Einbau eines intelligenten Messystems ("iMSys"). Der Einbau kann beim zuständigen Netzbetreiber beantragt werden. Beim zuständigen Netzbetreiber in Oberhaching kann der Antrag hier gestellt werden. Zur Vereinfachung der Prüfung ob bereits ein iMSys bei Ihnen verbaut ist, wird die Direktvermarktung nur Kunden angeboten, welche den Zähler bereits bei den Gemeindewerken in der Belieferung haben.   

Um Ihren Strom direkt an die Gemeindewerke zu verkaufen, können Sie den folgenden Stromvermarktungsvertrag abschließen.

Stromvermarktungsvertrag hier abschließen

Trotz Photovoltaikanlage (mit oder ohne Speicher) wird es immer mal Zeiten geben, in denen Sie Strom aus dem Stromnetz beziehen. Für diesen sogenannten „Reststrombedarf“ stehen die Gemeindewerke als Ihr lokaler Stromversorger immer bereit, um Sie mit 100% Ökostrom zu beliefern.


Ihr Ansprechpartner

Fabian Schmidt

Fabian Schmidt

Service - Strom 

 089 9982804-02    

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