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Lokaler Strommarkt

Energiemonitor

Weiterleitung zum Energiemonitor für Oberhaching von der Bayernwerk AG 

Energiemonitor Bayern

© Energiemonitor Bayernwerk

Möglichkeiten zur Stromeinspeisung 

Bisher EEG-geförderten Anlagen oder Neunlagen ohne EEG-Vergütung

Bestandsanlagen nach Ablauf EEG

Option 1: Volleinspeisung des Stromes

  • Weiterbetrieb der Anlage
  • kein Umbau der Hausinstallation notwendig
  • 100 % Abnahme Stromerzeugung durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Bestandsanlagen nach Ablauf EEG

Option 2: Überschusseinspeisung


  • Umstellung der Anlage auf Eigenverbrauch
  • gegebenenfalls Umbau der Hausinstallation
  • Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Neuanlagen 2022 ohne EEG

Überschusseinspeisung

  • Belegung der größtmöglichen Dachfläche mit Photovoltaik
  • Beantragung beim Netzbetreiber als Direktvermarktung (keine EEG Vergütung)
  •  Abnahme des überschüssigen Stromes durch die GWO
  • jährliche fixe Vergütung

Wichtiger Hinweis:

Aufgrund der gestiegenen Marktpreise für Strom steigt die Vergütung für direkt vermarkteten Grünstrom über die aktuellen EEG-Fördersätzen hinaus. Zum Beispiel für ab Juli 2022 neu errichtete PV-Anlagen auf Hausdächern wird die gesetzliche EEG-Vergütung voraussichtlich zwischen 7,1 (bis 10 kWp) und 8,1 Cent/kWh (ab 10 KWp) betragen.

Die Gemeindewerke empfehlen bei jeder Photovoltaikanlage den erzeugten Strom in erster Linie für den Eigenverbrauch zu verwenden, denn das hat aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht die größten Vorteile. Für die aus einem Stromnetz bezogene Energie fallen neben den eigentlichen Stromkosten auch Netzentgelte, Umlagen und Abgaben zuzüglich Umsatzsteuer an. Durch die Nutzung des Eigenverbrauchs sparen Sie sich insbesondere Netzentgelte, Umlagen und Abgaben auf diese Strommengen. 


Da in den vergangenen 20 Jahren unterschiedliche Hausinstallationen in Bezug auf Photovoltaikanlagen errichtet wurden, empfehlen die Gemeindewerke die Hausinstallation von vorab von einem Elektrofachbetrieb prüfen zu lassen. 

Für überschüssigen Strom, der nicht direkt verbraucht wird, bieten Gemeindewerke  derzeit eine Einspeisevergütung von netto 8,00 ct/kWh an. 

Voraussetzung für die Direktvermarktung  ist ab dem 1. Januar 2023 der Einbau eines intelligenten Messystems, kurz iMSys. Beim zuständigen Netzbetreiber für Oberhaching, der Bayernwerk AG kann der Einbau beantragt werden. Zum Antrag der Bayernwerk AG. Zur Vereinfachung der Prüfung ob bereits ein iMSys bei Ihnen verbaut ist, wird die Direktvermarktung nur Kunden angeboten, welche den Zähler bereits bei den Gemeindewerken in der Belieferung haben.   

Um Ihren Strom direkt an die Gemeindewerke zu verkaufen, können Sie den folgenden Stromvermarktungsvertrag abschließen.

Stromvermarktungsvertrag hier abschließen


Trotz Photovoltaikanlage, ob mit oder ohne Speicher, wird es immer wieder Zeiten geben, in welchen Strom aus dem Stromnetz bezogen wird. Die Versorgung mit diesem sogenannten Reststrombedarf ist selbstverständlich auch mit `Oberhachinger Strom` möglich. Sprechen Sie uns gerne an, um sich zum Stromlieferantenwechsel beraten zu lassen.


Ihr Ansprechpartner

Fabian Schmidt

Fabian Schmidt

Service  Strom 

 089 9982804 02    

 E-Mail an Fabian Schmidt 

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