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„24-Stunden Lieferantenwechsel“ ab 1. Juni 2025

„24-Stunden Lieferantenwechsel“ ab 1. Juni 2025

Neue Fristen beim Wechsel des Stromlieferanten ab 06. Juni 2025

Zum 06. Juni 2025 erfolgt die Einführung des sog. „24h Lieferantenwechsel“ im deutschen Energiemarkt. Grundlage hierfür bildet eine Festlegung der Bundesnetzagentur. Diese deutlich verkürze Bearbeitungsfrist bezieht sich auf die Kommunikationswege zwischen dem bisherigen und zukünftigen Stromlieferanten, sowie dem Netzbetreiber. Die GWO passen ihre Prozesse und Automatisierungen bereits entsprechend an.

Wichtig für Stromkunden:

Für Verbraucher, die ihren Stromlieferanten wechseln, ändert sich in der Antragsstellung nichts. Auch die bekannten Vertragslaufzeiten und -fristen müssen eingehalten werden. Allerdings sind rückwirkende Wechsel z.B. bei Wohnungsübergaben ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr möglich.

Sollte eine Übergangszeit entstehen wird voraussichtlich ein Grundversorger oder der bestehende Stromlieferant die Versorgung übernehmen.

Kontaktieren Sie uns gerne bei Rückfragen oder vereinbaren Sie einen persönlichen Gesprächstermin.

Fabian Schmidt

Fabian Schmidt

Vertriebsingenieur, Strom, Photovoltaik, E-Mobilität

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Tilo Walter

Marktkommunikation, Abrechnung

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